Informationen für...
...Richter und Staatsanwälte
Die Caritas Ludwigsburg-Waiblingen-Enz erfüllt alle formalen Voraussetzungen für die Zuweisung von Bußgeldern. Sie ist als gemeinnützig anerkannt, wie der aktuelle Freistellungsbescheid vom 26.10.2017 bestätigt.
Eingehende Zuweisungen bearbeiten wir sorgfältig und zuverlässig. Zahlungsmeldungen und Informationen über Zahlungsverzug erhalten Sie fristgerecht und lückenlos. Wir stellen sicher, dass über Bußgeldzahlungen keine Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.
Für Strafrichter und Staatsanwälte haben wir spezielles Informationsmaterial vorbereitet. Gerne senden wir Ihnen Geldauflagen-Überweisungsträger, Aufkleber mit unserer Kontoverbindung oder Informationen über die Arbeit der Caritas Ludwigsburg-Waiblingen-Enz zu.
Bitte unterstützen Sie die Arbeit für Menschen in Not durch die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern - vielen Dank!
...Zahlungspflichtige
Sie müssen eine Geldauflage an die Caritas Ludwigsburg-Waiblingen-Enz zahlen? Dann danken wir Ihnen jetzt schon für Ihre fristgerechte Überweisung.
Gern haben wir für Sie wichtige Informationen zusammengestellt:
- Für Ihre Zahlung dürfen wir keine Spendenbescheinigung ausstellen
- Ratenzahlungen oder Aufschub einer Zahlung können Sie ausschließlich mit dem zuständigen Gericht vereinbaren
- Wir bestätigen dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft schriftlich den Eingang jeder Zahlung
- Bitte geben Sie bei allen Überweisungen das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an, damit wir Ihre Zahlung zuordnen und dem Gericht bestätigen können.
Ihre Bußgeldzahlung trägt dazu bei, dass wir Menschen in Not helfen können. Auch wenn Ihre Zahlung nicht freiwillig erfolgt, danken wir Ihnen dafür dennoch sehr herzlich.
...die Besucher unserer Homepage
Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage,
kennen Sie persönlich einen Anwalt für Strafrecht, einen Strafrichter oder einen Staatsanwalt? Dann können auch Sie uns helfen: Schlagen Sie die Caritas Ludwigsburg-Waiblingen-Enz als Empfänger von Geldauflagen vor.
Vielen herzlichen Dank!
Mit den Bußgeldern unterstützen wir beispielsweise suchtkranke oder psychisch kranke Menschen, leisten präventive Arbeit und schnelle Hilfe in akuten Notfällen.
Jugendliche werden auf vielfältige Weise unterstützt, z.B. im betreuten Jugendwohnen für unbegleitete, minderjährige Ausländer, in der Schulsozialarbeit, mit Angeboten für schulverweigernde Jugendliche oder mit offenen Angeboten in Jugendtreffs.
Auch setzen wir uns für die Integration von Flüchtlingen ein, indem wir sie in Gemeinschafts- und Anschlussunterkünften betreuen und beraten und spezielle Maßnahmen im Bereich Traumaverarbeitung anbieten.
Wichtige Beratungsangebote sind außerdem die allgemeine Sozialberatung und die psychologische Familien- und Lebensberatung.