Flüchtlingssozialarbeit
Die Sozial- und Beratungsarbeit für Asylsuchende und Flüchtlinge versteht sich als Linderung der Folgen von Flucht und Vertreibung aus dem Heimatland und dem damit verbundenen Schicksal. Das Ziel ist die Entwicklung von teilhabenden Lebensperspektiven in demokratischen und toleranten Gesellschaftsstrukturen und der Erhalt der Integrationsfähigkeit.
Dies geschieht durch:
- Formale Hilfeleistungen, wie Erläutern von Briefen und Dokumenten und Ausfüllen von Formularen, insbesondere Leistungsanträgen
- Zusammenarbeit mit den Leistungssachbearbeitern bei der Umsetzung des AsylbLG
- Kooperation mit Behörden und Institutionen (Landratsamt, Ausländerbehörde, Jobcenter, Rechtsanwälten, Gerichten, Polizei, Ärzten, Arbeitgebern, Kirchen, Gemeinden, Wohlfahrtsverbänden usw.)
- Beratung und Information zum Asylantragsverfahren (Asylrecht, Ausländerrecht, AsylbLG, Miet- und Arbeitsrecht usw.), zu Gesetzesänderungen sowie zu Rechten und Pflichten
- Unterstützung bei allen Anliegen des täglichen Lebens
- Kooperation und enge Zusammenarbeit mit ehrenamtlich engagierten Menschen im Sozialraum.
- Information über freiwillige Rückkehr und Weiterwanderung
- Entwicklung von Hilfsangeboten bei psychosozialen Problemen.
Das Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen (FlüAG) regelt unter §§ 3 und 7 die Sozial- und Beratungsarbeit für Asylsuchende und Flüchtlinge. Die dort beschriebenen Aufgaben führt die Caritas Ludwigsburg-Waiblingen-Enz für das Landratsamt Ludwigsburg und das Landratsamt Rems-Murr im Rahmen eines vertraglichen Auftragsverhältnisses aus.