Erziehungsbeistandschaft
Die Betreuungshilfe verfolgt einen systemischen, lebenswelt- und ressourcenorientierten Ansatz. Jugendliche nehmen sie freiwillig in Anspruch. Art und Umfang der Hilfe orientiert sich immer am erzieherischen Bedarf im Einzelfall.
Ziele des Angebots:
- Aufbau und Stärkung von sozialen und kommunikativen Kompetenzen, der Konfliktfähigkeit und des Selbstwertgefühls
- Aufbau einer sinnvollen und selbständigen Freizeitgestaltung
- Einbindung in das soziale Umfeld
- Befähigung, eigene Stärken und Fähigkeiten zu entdecken und zu nutzen, um so Schwierigkeiten und Probleme lösen zu können.
Zielgruppen:
Das Angebot richtet sind an junge Menschen, bei denen erzieherischer Bedarf vorliegt, der durch das Jugendamt des Landkreises Ludwigsburg festgestellt wurde und für dessen Bewältigung ambulante Hilfe geeignet ist.
Erfahrungsgemäß richtet sich diese Hilfe insbesondere an:
- Junge Menschen sowie ihre Eltern, die in ihrem familiären und sozialen Umfeld in schwierige, krisenhafte Lebenssituationen geraten sind
- junge Menschen mit einem Förderbedarf im Bereich der Eigenverantwortung und altersgemäßen Selbständigkeit sowie in der Ablösungsphase vom Elternhaus
- junge Menschen, die in ihrer Entwicklung gefährdet sind
- insbesondere Jugendliche die unbegleitet minderjährig in die Bundesrepublik eingereist sind.
Die Verbindung zur Lebenswirklichkeit der jungen Menschen soll im Rahmen der Erziehungsbeistandschaft aufrechterhalten bzw. wieder hergestellt werden. Das soziale Umfeld der Jugendlichen wird aktiv in den Hilfeprozess einbezogen.
Angewandte Methoden sind insbesondere die Einzelfallhilfe, sozialpädagogische Beratung, systemische und erlebnispädagogische Methoden sowie die soziale Gruppenarbeit.
Die Sozialpädagog/-innen arbeiten eng mit diesen Kooperationspartnern zusammen:
- Familien der Jugendlichen
- Mitarbeiter/-innen des Allgemeinen Sozialen Dienstes
- Offene Kinder- und Jugendarbeit
- betreffende Schulen und Lehrer/-innen
- Schulsozialarbeit
- Betriebe
- Agentur für Arbeit / Jobcenter
- Ärzt/-innen, Therapeut/-innen, Psycholog/-innen und Kinder- und Jugendpsychiater/-innen.
Die Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshilfe ist ein Angebot der ambulanten Hilfe zur Erziehung nach § 27 i.V.m. §§ 30, 35a und 41 SGB VIII