Ambulante Nachsorge
Die Beantragung erfolgt durch eine Nachsorgeempfehlung der vorbehandelnden Rehabilitationseinrichtung beim Kostenträger. In der Regel ist dies die Rentenversicherung oder die Krankenkasse.
Die Behandlungsdauer beträgt sechs Monate. Im begründeten Einzelfall ist eine Verlängerung möglich.
Berufs- und arbeitsorientierte Nachsorge - BaroN
Die Berufs- und arbeitsorientierte Nachsorge wird in der Regel zusätzlich zur Nachsorge angeboten. Sie bietet schwerpunktmäßig Hilfe und Unterstützung bei beruflichen Veränderungen, bei der Wiedereingliederung am Arbeitsplatz oder bei Bewerbung und Wiedereinstieg nach Arbeitslosigkeit. Ebenso wird die Bewältigung von Konflikten, Stress und Überlastung in Arbeitsalltag thematisiert und entsprechende Veränderungsschritte unterstützt.
Die berufs- und arbeitsorientierte Nachsorge BaroN kann ebenfalls durch die vorbehandelnde Rehabilitationseinrichtung über eine Nachsorgeempfehlung für BaroN beantragt werden. Um einen nahtlosen Anschluss an die vorangegangene Maßnahme zu sichern, wird zusätzlich ein Übergabegespräch mit dem Sozialdienst bzw. dem Arbeitstherapeutischen Bereich der Klinik durchgeführt.
Die Behandlungsdauer für BaroN erstreckt sich über 12 Monate.
Durchführung:
Die Nachsorge findet überwiegend im Rahmen einer wöchentlichen Nachsorgegruppe statt. Ergänzend können bei Bedarf Einzel- und Familiengespräche sowie indikative Seminare wahrgenommen werden. Eine Anmeldung ist notwendig. Eine Nachsorgevereinbarung zwischen Beratungsstelle und Klienten definiert die Absprachen zur Nachsorge für den Behandlungszeitraum.