Nachsorge
Die Beantragung erfolgt durch eine Nachsorgeempfehlung der vorbehandelnden Rehabilitationseinrichtung beim Kostenträger. In der Regel ist dies die Rentenversicherung oder die Krankenkasse.
Die Behandlungsdauer beträgt sechs Monate. Im begründeten Einzelfall ist eine Verlängerung möglich.
Durchführung:
Die Nachsorge findet überwiegend im Rahmen einer wöchentlichen Nachsorgegruppe statt. Ergänzend können bei Bedarf Einzel- und Familiengespräche sowie indikative Seminare wahrgenommen werden. Eine Anmeldung ist notwendig. Eine Nachsorgevereinbarung zwischen Beratungsstelle und Klienten definiert die Absprachen zur Nachsorge für den Behandlungszeitraum.